Allgemeine Informationen
An dieser Stelle möchte ich Ihnen gerne einige Informationen, die allgemein von Interesse sein können, bekannt geben.
Therapievoraussetzungen
Um eine Physiotherapie in Anspruch nehmen zu können, benötigen Sie eine ärztliche Zuweisung. Diese Verordnung muss bei den meisten Krankenkassen chefärztlich bewilligt werden – dies erledige ich gerne für Sie!
Folgende Daten sollten auf dem Verordnungsschein vermerkt sein:
- eine exakte ausführliche Diagnose entsprechend Ihrer Beschwerden
- Anzahl der Therapieeinheiten (6 bzw. 10 Einheiten)
- Dauer der Therapieeinheit (wenn möglich 45 Minuten)
- Art der Behandlung: z.B. physiotherapeutische Bewegungstherapie (PTB) oder Heilgymnastik (HG)
Ich verrechne nach dem Wahltherapeutenmodus, d.h. dass ich Ihnen nach Beendigung der Physiotherapieserie vorerst alle Therapieleistungen privat in Rechnung stelle. Nach Bezahlung der Rechnung können Sie dann bei Ihrer Krankenkasse eine Kostenrückerstattung beantragen. Die dafür notwendigen Unterlagen bereite ich gerne für Sie vor.
Sollten Sie Interesse an vorbeugenden Maßnahmen haben, um etwaige Beschwerden seitens des Bewegungsapparats zu vermeiden, stehe ich Ihnen gerne dabei mit Rat und Tat zur Seite. Hier ist zu beachten, dass dies keine Kassenleistung ist und daher keine Refundierung bei der Krankenkasse möglich ist. Es handelt sich hierbei ausschließlich um eine Privatbehandlung.
Die Höhe der Kostenrückerstattung ist abhängig, bei welcher Krankenkasse Sie versichert sind. Hier ein Überblick (Stand April 2015) über die Zuschussanteile der jeweiligen Kassen:
(Sie kann zwischen 50 und 80% der Therapiekosten variieren)
Kostenrückerstattung
*Alle Prozent Berechnungen sind auf einer Basis von 63€ pro 45min Behandlung ausgerechnet worden.
Ein Tipp: Es gibt auch Zusatzversicherungen, welche den Restbetrag nach erfolgter Rückerstattung durch die Pflichtversicherung übernehmen!
Terminabsage
Eine Absage ist bis 24 Stunden vor Beginn der Therapie möglich. In diesem Fall entstehen für Sie keine Mehrkosten, da die Therapie nicht in Rechnung gestellt wird. Im Falle einer nicht zeitgerechten Terminabsage oder eines unentschuldigten Fernbleibens werden Ihnen die Kosten der Therapieeinheit zu 100% in Rechnung gestellt.
Verschwiegenheitspflicht
Weitere Therapie Infos:
- Beschwerdebilder
- erste Therapieeinheit
- weiterer Therapieverlauf
- Informationen